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22. Okt.

EmpCo: Was jetzt für Ihre Umweltwerbung gilt

EmpCo: Neue Regeln für Ihre Nachhaltigkeitswerbung

Klare Botschaften, belastbare Belege: Was die neuen Vorgaben für Ihre Markenkommunikation bedeuten – von der Website bis zum Verpackungsdesign.

Was ist EmpCo – und wen betrifft die Richtlinie?
EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Die EU-Richtlinie 2024/825 soll Verbraucher:innen unter anderem besser vor Greenwashing schützen. In Österreich gelten die entsprechenden Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) seit 27. September 2026. Die neuen Vorgaben betreffen die kommerzielle Kommunikation gegenüber Verbraucher:innen – unabhängig von der Unternehmensgröße.

Für Unternehmen bedeutet das: Umweltversprechen brauchen eine belastbare Grundlage. Entscheidend ist nicht nur die Formulierung, sondern auch, welchen Eindruck Text, Bilder und Gestaltung gemeinsam vermitteln.

Welche Umweltclaims sind besonders kritisch?

  • Allgemeine Umweltversprechen: Pauschale Aussagen wie beispielsweise „umweltfreundlich“ oder „grün“ sind ohne eine passende, anerkannte hervorragende Umweltleistung unzulässig. Ein beliebiger Nachweis genügt dafür nicht. Außerdem darf ein Vorteil einzelner Bestandteile nicht auf das gesamte Produkt übertragen werden: Eine verbesserte Verpackung macht nicht automatisch den Inhalt umweltfreundlicher.
  • Klimaneutralität: Produktbezogene Aussagen wie „klimaneutral“ sind verboten, wenn die behauptete Klimawirkung auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruht. Das betrifft auch Aussagen über verringerte oder positive Auswirkungen hinsichtlich der Treibhausgasemissionen. Der Produktbegriff umfasst dabei Waren und Dienstleistungen.
  • Zukunftsziele: Für Aussagen über künftige Umweltleistungen braucht es unter anderem einen detaillierten, realistischen Umsetzungsplan. Dieser muss klare, objektive, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen sowie messbare, zeitgebundene Ziele enthalten und die erforderlichen Ressourcen berücksichtigen. Unabhängige externe Sachverständige müssen den Plan regelmäßig überprüfen; ihre Erkenntnisse müssen Verbraucher:innen zugänglich sein.
  • Nachhaltigkeitssiegel: Sie müssen von staatlichen Stellen festgesetzt sein oder auf einem Zertifizierungssystem beruhen, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Ein selbst gestaltetes Öko-Logo ohne entsprechende Grundlage reicht nicht. Das betrifft auch Siegel, die soziale Eigenschaften hervorheben.

Verpackungsdesign: Wie wird eine Aussage konkret?
Ein fiktives Formulierungsbeispiel zeigt den Unterschied. Statt einer pauschalen Aussage wie „umweltfreundliche Verpackung“ lässt sich eine bestimmte Eigenschaft benennen:
„Der Flaschenkörper besteht zu 80 % aus recyceltem Kunststoff. Verschluss und Etikett sind ausgenommen.“
Auch diese Aussage muss nachweislich zutreffen und im konkreten Werbekontext geprüft werden. Der Vorteil: Sie benennt Material, Anteil und Geltungsbereich, statt einen umfassenden Umweltnutzen zu suggerieren. Damit eine Umweltaussage als spezifisch statt allgemein gilt, muss die Konkretisierung im selben Kommunikationsmedium klar und hervorgehoben erkennbar sein. Ein QR-Code oder Link zu einer erklärenden Website allein ersetzt diese Konkretisierung nicht.
Wichtig für österreichische Unternehmen: Für bestimmte ältere Warenbestände bestehen Übergangsregeln. Diese gelten jedoch nicht für Werbung oder Dienstleistungen.

Nachhaltigkeitskommunikation mit LDD: konkret statt pauschal
Die Antwort auf EmpCo sollte nicht sein, belegbare Fortschritte zu verschweigen. Machen Sie stattdessen sichtbar, was Ihr Unternehmen tatsächlich leistet – präzise, verständlich und ohne überzogene Versprechen.

Als Full-Service-Werbeagentur unterstützen wir Sie dabei mit Know-how in Strategie, Text und Design. Unsere Dialogagentur verbindet klare Markenbotschaften mit einer abgestimmten Umsetzung: von Website und Social Media Marketing bis zu Print und Verpackungsdesign. So bleiben Ihre Nachhaltigkeitsbotschaften über die relevanten Kontaktpunkte hinweg nachvollziehbar. Eine rechtliche Einzelfallprüfung ersetzt diese Unterstützung nicht.

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